Dichtheitsprüfung
Aktualisierung zum Thema Dichtheitsprüfung
Der aktuelle Stand zum Thema Dichtheitsprüfung kann der Homepage der Stadt Hennef, Bereich Abwasser, entnommen werden.
Hier der entsprechende LINK: >>> Stadt Hennef
Zusammenfassend:
Da unser Wohngebiet nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, sind gemäß der aktuellen Fassung der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw NRW) vom 17.10.2013 keine Fristen für eine Dichtheitsprüfung gesetzt. Dies gilt für alle Abwasseranlagen, die kein industrielles oder gewerbliches Abwasser führen. Die Stadt Hennef hat in ihrer „Entwässerungssatzung“ vom 28.11.2013 zu dieser landesweiten Regelung keine anderweitige Regelung getroffen.
Links zur Dichtheitsprüfung
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
Funktionsprüfung für Kanalsysteme
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Umsetzung von § 61a Landeswassergesetz NRW
Vollzugserlass zur Dichtheitsprüfung nach § 61a, Landeswassergesetz NRW
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse
Suche nach Sachkundige für Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse
Stadt Hennef
Thema Dichtkeitsprüfung
Satzung der Stadtbetriebe Hennef-AöR zur Abänderung der Fristen bei derDichtheitsprüfung
Die Links in einer Dateii zusammengefasst finden Sie bei den Downloads unter der Kategorie Dichtigkeitsprüfung.