Baugebiete rund um den Blocksberg
gibt es einige, aber wo sind sie und was soll dort entstehen?
Infos zu dem Thema sind auf der Webseite der Stadt Hennef unter folgendem Punkt zu finden.
=> Hennef Stadt > Hennef: Rathaus & Stadtrat > Infos, Ämter, Öffnungszeiten > Planen & Bauen
und dann entweder über
Weitere Informationen und einen Link zum Baulandkataster findet man hier.
oder direkt zu der Karte
Hier geht es ohne weitere Infos unmittelbar zum Baulandkataster.
Auf der Karte des Baulandkatasters werden rote Flächen angezeigt, die in einzelne Segmente unterteilt sind. Durch einen Klick auf die Segmente werden genauere Informationen zu dem einzelnen Baubereich ersichtlich.
Quelle: Stadt Hennef / Baulandkataster
Mögliche Fragen, die sich durch das Bebauen ergeben, könnten sein:
- Wie wird während der Bauphase der Verkehr geregelt und welche EInschränkungen ergeben sich dadurch?
- Welche baulichen Maßnahmen werden getroffen um eine ausreichend große Anzahl an Parkmöglichkeiten zu schaffen?
- Wie wird sich das erhöhte Verkehrsaufkommene auf die Situation an der Kreuzung Weidenbroich / Bonner Starße auswirken?
Am 05.04.2016 nahm sich die IG Blocksberg dem Thema Brandschutz an und legte dabei insbesondere Wert auf den häuslichen Bandschutz.
Als Vortragender konnte Herr Ludwig Bois, Berufsfeuerwehrmann und Mitglied im Bereich Einsatzleitung der Freiwilligen Feuerwehr Hennef, gewonnen werden.
In einer kurzweiligen Präsentation wurde der Bogen von den Brandursachen über Brandentwicklung, Rauch- und CO-Melder, Verhalten am Brandherd, eigene Löschmöglichkeiten (Brandklassen und Löschgeräte), bis hin zu Alarmierung der Feuerwehr und der Räumung eines Brandbereichs gespannt.
Hier einige angesprochene Punkte, die nicht vollständig sind und lediglich Anregung zur eigenen Befassung mit dem Thema sein sollen
- Richtig installierte Rauchmelder retten Leben; eine Nachrüstung wird dringend empfohlen (soweit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben).
- Bei Nutzung fossiler Brennstoffe (z.B. Kamine, Öfen, Kochstellen) ist der Einbau von Kohlenmonoxidmeldern (CO – Melder) in Erwägung zu ziehen.
- Art, Anzahl und Montageort der Melder sollten wohl bedacht werden. Es gibt bei den Meldern unterschiedliche Typen (Prüfverfahren), Lebensdauerzyklen (Gerät und Batterie) und Vernetzungsmöglichkeiten (Kabel-, Funk- oder Einzelbetrieb).
- Die verbleibende Zeit von der Brandentstehung bis zur letztmöglichen eigenen Rettung ist in der Regel sehr kurz / viel kürzer als selbst eingeschätzt -> Feuerwehr rechtzeitig alarmieren, eigene Brandbekämpfung rechtzeitig abbrechen.
- Beachtung von Belastungsgrenzen verwendeter Stromleitungen, besonders Mehrfachsteckdosenleisten usw.; Brände durch elektrische Geräte oder Kabelbrände haben meist ihre Ursache in nicht sachkundiger Installation oder sorgloser Nutzung.
- Bei der Verwendung von Löschmitteln sind diese immer nur für die dafür angegebenen Brandklassen einzusetzen. Bei der Beschaffung der Löschmittel sollte man sich über Funktionalität (Pulver, Wasser, Schaum) und Leistung (Löschmenge, Handhabung) beraten lassen.
- Löschdecken werden mittlerweile nicht nur für Fettbrände in der Küche als ungeeignet betrachtet; es gibt hierzu Rückrufaktionen (z.B. von GLORIA – Löschdecken), Feuerlöschspray ist ebenfalls untauglich.
- Bei Feuerlöschern sind stets die vorgeschriebenen turnusmäßigen Überprüfungen durchzuführen; ansonsten ist die Funktionsfähigkeit im Bedarfsfall nicht gewährleistet und zusätzliche Gefahren können entstehen.
Dokumente zum Thema Brandschutz finden Sie auch im Bereich Downloads unter der Kategorie Brandschutz.
Weitere Hinweise
U.a. auf der Homepage des „ Bundesverband der Brandschutz-Fachbetriebe e.V.“ (https://www.bvbf-brandschutz.de/verband/willkommen) finden Sie viele weitere Hinweise zur Befassung mit dem Thema.
Unser Vortragender ist mit seinem Unternehmen „Brandschutz Bois“ (www.brandschutz-bois.de) auch Mitglied im Bundesverband der Brandschutz-Fachbetriebe und sachkundiger Ansprechpartner in unserer Nähe
Aktualisierung zum Thema Dichtheitsprüfung
Der aktuelle Stand zum Thema Dichtheitsprüfung kann der Homepage der Stadt Hennef, Bereich Abwasser, entnommen werden.
Hier der entsprechende LINK: >>> Stadt Hennef
Zusammenfassend:
Da unser Wohngebiet nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt, sind gemäß der aktuellen Fassung der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw NRW) vom 17.10.2013 keine Fristen für eine Dichtheitsprüfung gesetzt. Dies gilt für alle Abwasseranlagen, die kein industrielles oder gewerbliches Abwasser führen. Die Stadt Hennef hat in ihrer „Entwässerungssatzung“ vom 28.11.2013 zu dieser landesweiten Regelung keine anderweitige Regelung getroffen.
Links zur Dichtheitsprüfung
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
Funktionsprüfung für Kanalsysteme
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Umsetzung von § 61a Landeswassergesetz NRW
Vollzugserlass zur Dichtheitsprüfung nach § 61a, Landeswassergesetz NRW
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse
Suche nach Sachkundige für Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse
Stadt Hennef
Thema Dichtkeitsprüfung
Satzung der Stadtbetriebe Hennef-AöR zur Abänderung der Fristen bei derDichtheitsprüfung
Die Links in einer Dateii zusammengefasst finden Sie bei den Downloads unter der Kategorie Dichtigkeitsprüfung.
Älterwerden in Hennef
Das Thema "Älterwerden in Hennef" wird von der Stadt schon seit mehr als zwei Jahren aktiv bearbeitet. Aber erst im Dezember 2013 wurde auf der Leitlinie von 2012 festgelegt, in vier Arbeitsgruppen zu beraten, zu bewerten, zu planen und Vorschläge für die Zukunft zu entwickeln. Die im Zeitraum Februar 2014 bis August 2014 erzielten Ergebnisse wurden am 11. Dezember dieses Jahres der Öffentlichkeit präsentiert. Als ein konkretes Ergebnis der Arbeitsgruppen steht das Seniorenportal der Stadt Hennef, das Sie über nachstehenden Link erreichen, jetzt offiziell zur Verfügung.
>>>Seniorenportal der Stadt Hennef
Auf der Mitgliederversammlung 2012 informierte Herr Kröll (Kriminalhauptkommisar der Kreispolizeibehörde Siegburg) zur Einbruchsstatistik, sensibilisierte durch die Vorführung eines Filmes zu Einbruchspraktiken, demonstrierte anhand von Anschauungsmaterial und gab Hinweise zur Vorsorge und Absicherung.
Bei Fragen steht Herr Kröll als Opferschutzbeauftragter für weitergehende Beratung zur Verfügung:
Kriminalhauptkommissar Michael Kröll
Opferschutzbeauftragter bei der
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
im Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz
Tel. | 02241-5414711 |
E-Mail: | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Firmenverzeichnis
Adressen von Firmen, die sich auf mechanische Sicherheitseinrichtungen spezalisiert haben,
finden Sie im Bereich Downloads unter der Kategorie Einbruchsschutz.